Altenpflegehelferin / Altenpflegehelfer
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Ausbildungsbeginn / Urlaub / Dauer / Prüfung
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Aufnahmevoraussetzung |
Ausbildungsbeginn: 01. September des jeweiligen Ausbildungsjahres
Urlaub / Ferien: entsprechend der Ausbildungsplanung sowie lt. Ausbildungsvertrag
Dauer: ein Jahr (Vollzeit)
Prüfung: Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung.
Prüfende Stelle ist das Landesverwaltungsamt Thüringen
Der Ausbildungsabschluss lautet:
" Altenpflegehelferin / Altenpflegehelfer "
Die Berufsbezeichnung wird von der zuständigen Behörde (hier: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar) erteilt und ist geschützt.
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Ausbildungsort
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Ausbildungskosten |
Der theoretische Unterricht sowie die fachpraktische Unterweisung werden an unserem Schulstandort:
Bad Frankenhausen
Nordhausen
in modern eingerichteten Ausbildungs- und Praxisräumen durchgeführt.
Die praktische Ausbildung am Klienten findet unter fachlicher Anleitung in Pflegeeinrichtungen, Sozialstationen und anderen ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe sowie im Krankenhaus statt.
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Der Auszubildende schließt einen Ausbildungsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung/ einer ambulanten Pflegeeinrichtung und der Schule.
Entsprechend des § 20 des Thüringer Gesetz über die Helferberufe in der Pflege (Thüringer Pflegehelfergesetz vom 21.11.2007) wird für die Dauer der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung gezahlt, soweit keine anderen staatlichen Mittel gezahlt werden.
Folgend aufgeführte Kosten fallen während der jährlich am 01.09. beginnenden Ausbildung an:
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Inhalte der Ausbildung - rechtliche Grundlage
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Rechtliche Grundlage der Ausbildung bildet das Thüringer Gesetz über die Helferberufe in der Pflege (Thüringer Pflegehelfergesetz vom 21.11.2007). |